Die Policenwerk Privathaftpflicht beinhaltet unter anderem:

  • Courtage selbst festlegen oder ein Honorar wählen
  • Policieren mit eigenem Firmenlogo
  • 10, 20 oder 50 Mio Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Selbständige Nebentätigkeiten für ausgewählte Berufe mitversichert
  • Oberirdische Gas- und Öltanks OHNE Literbegrenzung
  • Forderungsausfalldeckung inklusive der Rechtsschutz zur Forderungsausfalldeckung bereits ab 500 € möglich
  • Schlüsselschaden bis 100.000 € mitversichert
  • Bedingungsupdategarantie
  • Flugmodelle und Drohnen mit eigenem Antrieb bis 5 Kg
  • Besitzstandsgarantie
  • Medizinische Geräte bis 10.000 €

Zusätzlich im Premium Plus:

  • 20 oder 50 Mio Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Marktgarantie möglich
  • Neuwertentschädigung

Unsere Tarifvarianten im Überblick

Mitversicherte Person bei „Single“

    • Versicherungsnehmer
    • Eltern und Großeltern, sofern diese mit dem VN in häuslicher Gemeinschaft leben

Mitversicherte Person bei „Partner“

    • Ehepartner, eingetragener Lebenspartner oder Lebensgefährten (sofern namentlich genannt)
    • Eltern und Großeltern des VN oder Ehepartner bzw. Lebensgefährten, sofern diese mit dem VN in häuslicher Gemeinschaft leben

Mitversicherte Person bei „Familie“

    • Ehepartner, Lebensgefährte, minderjährige Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder)
    • unverheiratete volljährige Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) bis zum Abschluss der Erstausbildung/Erststudium
    • Personen in dauerhafter häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden Personen (auch volljährige unverheiratete Kinder nach Erstausbildung und Kinder mit körperlicher, geistiger bzw. seelischer Behinderung)
    • Eltern und Großeltern des Versicherungsnehmers/ Lebensgefährten, auch wenn diese in einem Pflegeheim leben
    • vorübergehend in häuslicher Gemeinschaft befindliche unverheiratete Personen (z.B. Au-pairs, Austauschschüler) sowie minderjährige Übernachtungsgäste

Im Haushalt für den VN tätige Personen

    • Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht für Angestellte oder gefälligkeitshalber für den VN tätige Personen in dieser Eigenschaft

Nachversicherungsschutz

    • Bis zur nächsten Beitragshauptfälligkeit, mindestens jedoch 6 Monate

Deliktunfähigkeit

    • Kein Einwand wegen Deliktunfähigkeit bei allen mitversicherten Vermögens-, Sach- und Personenschäden bis 100.000 €

Haftpflichtansprüche des Arbeitgebers, Dienstherren oder Arbeitskollegen für Sachschäden

    • Höchstersatzleistung max. 3.000 € je Schadenereignis (100 € SB)

Notfallhelfer

    • Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht von Personen, die dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen in einem Notfall freiwillig Hilfe leisten, gegenüber Dritten inkl. deren Aufwendungen

Regressansprüche

    • Ansprüche wegen Personenschäden, die von mitversicherten Personen auf einen Träger der Sozialversicherung, ein private Krankenversicherung, öffentlicher und privater Arbeitgebern übergehen

Gefälligkeitshandlungen

    • Höchstersatzleistung bis Versicherungssumme

Mietsachschäden

    • Schäden an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden inkl. Schäden an mobilen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in Ferienwohnungen und -häusern, Hotels, Pensionen, Gästehäusern etc. Bis zur vereinbarten max. Versicherungssumme

Fremde geliehenen unentgeltlich zu private zwecke beweglicher Sachen

    • Höchstersatzleistung max. 50.000 € ohne SB

Fremde gemieteten zu private zwecke beweglicher Sachen

    • Höchstersatzleistung max. 50.000 € (250 € SB)

Hüten fremder Hunde und Pferde

    • nicht gewerbsmäßig

Reiten fremder Pferde oder fahren fremder Fuhrwerke

    • nur zu privaten Zwecken

Betriebspraktika, Ferienjobs

    • Ohne den Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes, Amtes und einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art

Laborarbeiten

    • Schäden aus der Teilnahme am fachpraktischen Unterricht inkl. Maschinen

Tagesmutter / Tageseltern / Babysitter

    • Mitversichert ist die private und berufliche Tätigkeit als Tagesmutter / Tageseltern / Babysitter auch gegen Entgelt (ohne Begrenzung der Anzahl der Kinder)

Ehrenämter

    • Keine hoheitliche Tätigkeit oder entgeltlichen Freiwilligenarbeit

Sport

    • Mitversichert sind Schäden die aus der Ausübung von Sport entstehen

Elektronischer Datenaustausch / Internetnutzung

    • Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. Internet, E-Mail oder mittels Datenträger sind mitversichert

Schlüsselverlust

    • Mitversichert ist der Verlust von fremden privaten und beruflichen Schlüsseln/Codekarten. Höchstersatzleistung max. 30.000 €

Zahme Haustiere

    • Versicherungsschutz als Halter oder Hüter zahmer Haustiere, gezähmter Kleintiere und Bienen inkl. Signal- und Behindertenbegleithunde

Schusswaffen

    • Mitversichert aus dem erlaubten privaten Besitz und Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie deren Munition/Geschossen. Ausgeschlossen bleiben Schusswaffen zu Jagdzwecken

Bauherrenrisiko

    • Bausumme bei selbst genutzter Immobilie bis 100.000 €

Immobilienbesitz (Haus- und Grundbesitzer-Risiko)

    • Eine oder mehrere Wohnungen in Europa (Ferienwohnung, Eigentumswohnung)
    • In Europa gelegenes Ein- oder Mehrfamilienhaus (sofern eine Wohnung vom VN selbst bewohnt)
    • In Europa gelegenes Ferien- oder Wochenendhaus (inkl. fester nicht versicherungspflichtiger Wohnwagenanhänger)
    • Unbebaute Grundstücke bis 10.000 qm Gesamtfläche

Photovoltaikanlagen / Solaranlagen

    • Aus dem Besitz und dem Betreiben inkl. der Einspeisung von Strom ins öffentliche Stromnetz

Weitere Anlagen

    • Aus dem Besitz eines Swimming-Pools, Teiches, Biotops u. a.

Vermietung

    • Von bis zu 3 Wohneinheiten (Einliegerwohnungen / Eigentumswohnungen) bis 30.000 € Bruttojahres-Miete, des Ferien- oder Wochenendhauses
    • Wohnungen im vom VN teilweise selbst bewohnten Mehrfamilienhaus
    • Einzelne Räume auch zu gewerblicher Nutzung, von Garagen und Stellplätze, Abgabe von Betten zu Beherbergungszwecken an Feriengäste (sofern kein Ausschank nach Gaststättengesetz erfolgt)

Umweltschäden

    • Versicherungsschutz für öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche gemäß Umweltschadensgesetz

Abwasserschäden

    • Inklusive Rückstau aus dem Straßenkanal, bis zur Versicherungssumme

Abwassergrube

    • Privat genutzt und ausschließlich für häusliche Abwasser

Gewässerschäden durch Kleingebinde

• Bis 100 l bzw. kg Fassungsvermögen (Gesamtfassungsvermögen max. 1.000 l bzw. kg), bis zur Versicherungssumme

Gas- und Heizöltank

    • Fassungsvermögen Unbegrenzt in selbst genutzter Immobilie bis zur Versicherungssumme

Kraftfahrzeuge

    • Kraftfahrzeuge bis 6 km/h, Krankenfahrstühle, Golfwagen, Aufsitzrasenmäher, Schneeräumgeräten usw., Arbeitsmaschinen und Gabelstapler bis 20km/h, nicht versicherungspflichtige Anhänger
    • Nur auf privaten Grundstücken verkehrende Fahrzeuge, ohne Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit

Mallorca-Deckung

    • mitversichert

Fahrrad

    • Mitversichert sind Schäden aus dem Besitz und Gebraucht von Fahrräder, inkl. nicht versicherungspflichtige Elektroräder
      Wasserfahrzeuge
    • Eigene und fremde Windsurfgeräte, Ruder-, Paddel- und Schlauchboote sowie Kanus u. a. ohne Motor
    • Eigene Segelboote mit Segelfläche bis zu 15 qm (auch mit Hilfsmotor), fremde Segelboote ohne Motor sowie fremde Segelboote und Motorbote bis zu einer Motorstärke von 55 KW (75 PS)
    • Aus dem Besitz und der Verwendung von Kitesport-Geräten

Modellfahrzeuge

    • Ferngelenkte Land- und Wasser-Modellfahrzeuge (Keine Einschränkung der Anzahl sowie Höchstgeschwindigkeit)

Auslandsaufenthalte

    • EU/EFTA-Staaten: Zeitlich unbegrenzt inkl. der Benutzung, Anmietung sowie dem Eigentum von Immobilien (Kautionszahlung im Ausland, Höchstersatzleistung 50.000 €)
    • Außereuropäischen Ländern: Zeitlich auf 3 Jahre begrenzt inkl. der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung von Immobilien (Kautionszahlung im Ausland, Höchstersatzleistung 100.000 €)

Ausfalldeckung

    • Schadenersatzforderungen ab 1.000 € Mindestschadenhöhe bei Vorlage eines rechtskräftig vollstreckbaren Urteils gegen den Schädiger (Gericht EU, Schweiz, Norwegen, Island, Lichtenstein) ohne SB

Rechtsschutz im Rahmen der Ausfalldeckung

    • Im Rahmen der Privathaftpflicht-Versicherung enthalten ab 2.500 € Schadenhöhe

Vorsorgeversicherung

    • Bis zur vereinbarten max. Versicherungssumme

Benachteiligung von Privatpersonen (AGG)

    • Mitversichert sind Ansprüche auf Schadensersatz wegen Benachteiligungen für einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden

Innovationsgarantie

    • Zukünftige Bedingungsverbesserungen ohne Mehrbeitrag gelten automatisch mitversichert

Leistungsgarantie

    • Gegenüber den Musterbedingungen des GDV

Haftpflichtansprüche des Arbeitgebers, Dienstherren oder Arbeitskollegen für Sachschäden

    • Erhöhung der Höchstersatzleistung max. 10.000 € je Schadenereignis (100 € SB)

Fremde geliehenen unentgeltlich zu private zwecke beweglicher Sachen

    • Erhöhung der Höchstersatzleistung auf max. 200.000 € ohne SB

Betriebspraktika, Ferienjobs

    • Einschluss von Schäden an Einrichtungen (auch Lehrmittel) und Gebäuden

Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit

    • Vertrag wird Prämienfrei weitergeführt

Summen- und Konditionsdeckung

    • Ab Antragsstellung Prämienfrei für 6 Monate

Ehrenämter

    • nicht beruflicher Vormund/Betreuer des VN ist für die Dauer der Vormundschaft/Betreuung mitversichert

Schlüsselverlust

    • Mitversichert sind auch fremde privat genutzte Schlüssel für Kraftfahrzeuge (z.B. Mietwagen oder Leihwagen) jedoch ohne berufliche Nutzung

Photovoltaikanlagen / Solaranlagen

    • Auch aus dem Besitz und dem Betreiben von Luft-, Wasser- und Erdwärmeanlagen, Kleinwindanlagen sowie Mini-Blockheizkraftwerken

Bauherrenhaftpflicht Versicherung

    • Als Bauherr oder Bauunternehmer von Bau bzw. Umbauarbeiten, selbst-bewohnt unbegrenzte Bausumme, ansonsten bis 200.000 € Bausumme

Vermietung von Einlieger oder Eigentumswohnungen

    • Die Vermietung von bis zu drei Eigentumswohnungen bis zu unbegrenzte Bruttojahresmiete

Wasserfahrzeuge

    • Eingeschlossen sind auch eigene Motorboote bis max. 11,03 KW (15 PS)

Modellfahrzeuge

    • Einschluss des Besitz und Gebrauchs von privaten Luftfahrzeugen (z.B. Flugmodellen, Drachen und Drohnen) max. Fluggewicht 5 kg

Personenschäden untereinander

    • Innerhalb des versicherten Personenkreises sowie Ansprüche gegen den VN von vorübergehend in den Familienverbund eingegliederten unverheirateten Personen (z.B. Au-Pair, Austauschschüler, minderjährige Übernachtungsgäste)

Allmähliche Einwirkung

    • Sachschäden durch Allmähliche Einwirkung von Temperaturen, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen) sind mitversichert

Betankungsschäden

    • Beim Betanken von geliehenen Fahrzeugen. Höchstersatzleistung max. 3.000 €

Be- und Entladeschäden

    • Auch durch Reinigungs- und Pflegearbeiten. Höchstersatzleistung max. 10.000 €

Übernahme Selbstbehalt in Kfz-Vollkasko

    • Nach Schäden mit geliehenem Fahrzeug: Erstattung Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung. Leistung max. 5 Jahre

Auslandsaufenthalte

    • EU/EFTA-Staaten: Zeitlich unbegrenzt inkl. der Benutzung, Anmietung sowie dem Eigentum von Immobilien (Kautionszahlung im Ausland, Höchstersatzleistung 100.000 €)
    • Außereuropäischen Ländern: Zeitlich auf 5 Jahre begrenzt inkl. der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung von Immobilien (Kautionszahlung im Ausland, Höchstersatzleistung 100.000 €)

Ausfalldeckung

    • Schadenersatzforderungen ab 500 € Mindestschadenhöhe bei Vorlage eines rechtskräftig vollstreckbaren Urteils gegen den Schädiger (Gericht EU, Schweiz, Norwegen, Island, Lichtenstein) ohne SB

Rechtsschutz im Rahmen der Ausfalldeckung

    • Im Rahmen der Privathaftpflicht-Versicherung enthalten ab 1 € Schadenhöhe
  • Wildtiere
    • Erlaubte Haltung von wilden Kleintieren wie Spinnen, Schlangen etc. inkl. Einfangskosten bis 10.000 €

Versehentliche Obliegenheitsverletzung

    • Versäumnis von Verhaltensvorschriften, die sich aus dem Versicherungsvertrag bzw. den Versicherungsbedingungen ergeben

Verzicht auf Leistungskürzung

    • Keine Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung

Ausfalldeckung

    • Schadenersatzforderungen bereits ab 500 € Mindestschadenhöhe bei Vorlage eines rechtskräftig vollstreckbaren Urteils gegen den Schädiger (Gericht EU, Schweiz, Norwegen, Island, Lichtenstein) ohne SB

Neuwertentschädigung

    • Auf VN Wunsch bis 3.000 €

Marktgarantie

    • Kein Deckungsnachteil gegenüber Mitbewerbern im Schadenfall

Schlüsselschäden

    • Verlust von Schlüssel und Codekarten (privat und beruflich), auch für Leihwagen (nicht Dienstwagen) bis 100.000 €

Mietsachschäden

    • An Beweglichen entgeltlich gemieteten Sachen (SB 250 €) bis 200.000 €