Die Policenwerk Privathaftpflicht beinhaltet:
- Courtage selbst festlegen oder ein Honorar wählen
- Policieren mit eigenem Firmenlogo
- 10 Mio Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Selbständige Nebentätigkeiten für ausgewählte Berufe mitversichert
- Oberirdische Gas- und Öltanks OHNE Literbegrenzung
- Forderungsausfalldeckung inklusive der Rechtsschutz zur Forderungsausfalldeckung ab 1.000 €
- Schlüsselschaden bis 100.000 € mitversichert
- Bedingungsupdategarantie
- Flugmodelle und Drohnen mit eigenem Antrieb bis 5 Kg
- Ersatz Vollkasko-Selbstbehalt und SFR – Zurückstufung bei Schäden an und durch geliehene Fahrzeuge
- Schäden beim Betanken geliehener Fahrzeuge bis 3.000 Euro
Zusätzlich im Premium Plus:
- 20 Mio Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Marktgarantie
- Neuwertentschädigung
Unsere Tarifvarianten im Überblick
Mitversicherte Person bei “Single”
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- Versicherungsnehmer
- Eltern und Großeltern, sofern diese mit dem VN in häuslicher Gemeinschaft leben
Mitversicherte Person bei “Partner”
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- Ehepartner, eingetragener Lebenspartner oder Lebensgefährten (sofern namentlich genannt)
- Eltern und Großeltern des VN oder Ehepartner bzw. Lebensgefährten, sofern diese mit dem VN in häuslicher Gemeinschaft leben
Mitversicherte Person bei “Familie”
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- Ehepartner, Lebensgefährte, minderjährige Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder)
- unverheiratete volljährige Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) bis zum Abschluss der Erstausbildung/Erststudium
- Personen in dauerhafter häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden Personen (auch volljährige unverheiratete Kinder nach Erstausbildung und Kinder mit körperlicher, geistiger bzw. seelischer Behinderung)
- Eltern und Großeltern des Versicherungsnehmers/ Lebensgefährten, auch wenn diese in einem Pflegeheim leben
- vorübergehend in häuslicher Gemeinschaft befindliche unverheiratete Personen (z.B. Au-pairs, Austauschschüler) sowie minderjährige Übernachtungsgäste
Im Haushalt für den VN tätige Personen
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- Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht für Angestellte oder gefälligkeitshalber für den VN tätige Personen in dieser Eigenschaft
Nachversicherungsschutz
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- Bis zur nächsten Beitragshauptfälligkeit, mindestens jedoch 6 Monate
Deliktunfähigkeit
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- Kein Einwand wegen Deliktunfähigkeit bei allen mitversicherten Vermögens-, Sach- und Personenschäden bis 100.000 €
Haftpflichtansprüche des Arbeitgebers, Dienstherren oder Arbeitskollegen für Sachschäden
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- Höchstersatzleistung max. 1.000 € je Schadenereignis (100 € SB)
Notfallhelfer
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- Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht von Personen, die dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen in einem Notfall freiwillig Hilfe leisten, gegenüber Dritten inkl. deren Aufwendungen
Regressansprüche
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- Ansprüche wegen Personenschäden, die von mitversicherten Personen auf einen Träger der Sozialversicherung, ein private Krankenversicherung, öffentlicher und privater Arbeitgebern übergehen
Gefälligkeitshandlungen
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- Höchstersatzleistung bis max. 100.000 €
Mietsachschäden
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- Schäden an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden inkl. Schäden an mobilen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in Ferienwohnungen und -häusern, Hotels, Pensionen, Gästehäusern etc. Bis zur vereinbarten max. Versicherungssumme
Fremde geliehenen unentgeltlich zu private zwecke beweglicher Sachen
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- Höchstersatzleistung max. 50.000 € ohne SB
Fremde gemieteten zu private zwecke beweglicher Sachen
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- Höchstersatzleistung max. 50.000 € (250 € SB)
Hüten fremder Hunde und Pferde
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- nicht gewerbsmäßig
Reiten fremder Pferde oder fahren fremder Fuhrwerke
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- nur zu privaten Zwecken
Betriebspraktika, Ferienjobs
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- Ohne den Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes, Amtes und einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art
Laborarbeiten
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- Schäden aus der Teilnahme am fachpraktischen Unterricht inkl. Maschinen
Gelistete Nebentätigkeiten
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- bis 10.000 € Jahresumsatz
Tagesmutter / Tageseltern / Babysitter
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- Mitversichert ist die private und berufliche Tätigkeit als Tagesmutter / Tageseltern / Babysitter auch gegen Entgelt (ohne Begrenzung der Anzahl der Kinder)
Ehrenämter
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- Keine hoheitliche Tätigkeit oder entgeltlichen Freiwilligenarbeit
Sport
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- Mitversichert sind Schäden die aus der Ausübung von Sport entstehen
Elektronischer Daten-austausch / Internetnutzung
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- Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. Internet, E-Mail oder mittels Datenträger sind mitversichert
Schlüsselverlust
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- Mitversichert ist der Verlust von fremden privaten und beruflichen Schlüsseln/Codekarten. Höchstersatzleistung max. 100.000 €
Zahme Haustiere
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- Versicherungsschutz als Halter oder Hüter zahmer Haustiere, gezähmter Kleintiere und Bienen inkl. Signal- und Behindertenbegleithunde
Schusswaffen
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- Mitversichert aus dem erlaubten privaten Besitz und Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie deren Munition/Geschossen. Ausgeschlossen bleiben Schusswaffen zu Jagdzwecken
Bauherrenrisiko
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- Bausumme unbegrenzt bei selbstgenutzter Immobilie, ansonsten bis 100.000 €.
Immobilienbesitz (Haus- und Grundbesitzer-Risiko)
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- Eine oder mehrere Wohnungen in Europa (Ferienwohnung, Eigentumswohnung)
- In Europa gelegenes Ein- oder Mehrfamilienhaus (sofern eine Wohnung vom VN selbst bewohnt)
- In Europa gelegenes Ferien- oder Wochenendhaus (inkl. fester nicht versicherungspflichtiger Wohnwagenanhänger)
- Unbebaute Grundstücke bis 10.000 qm Gesamtfläche
Photovoltaikanlagen / Solaranlagen
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- Aus dem Besitz und dem Betreiben inkl. der Einspeisung von Strom ins öffentliche Stromnetz
Weitere Anlagen
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- Aus dem Besitz eines Swimming-Pools, Teiches, Biotops u. a.
Vermietung
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- Von bis zu 3 Wohneinheiten (Einliegerwohnungen / Eigentumswohnungen), des Ferien- oder Wochenendhauses
- Wohnungen im vom VN teilweise selbst bewohnten Mehrfamilienhaus
- Einzelne Räume auch zu gewerblicher Nutzung, von Garagen und Stellplätze, Abgabe von Betten zu Beherbergungszwecken an Feriengäste (sofern kein Ausschank nach Gaststättengesetz erfolgt)
Umweltschäden
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- Versicherungsschutz für öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche gemäß Umweltschadensgesetz
Abwasserschäden
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- Inklusive Rückstau aus dem Straßenkanal, bis zur Versicherungssumme
Abwassergrube
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- Privat genutzt und ausschließlich für häusliche Abwasser
Gewässerschäden durch Kleingebinde
• Bis 100 l bzw. kg Fassungsvermögen (Gesamtfassungsvermögen max. 1.000 l bzw. kg), bis zur Versicherungssumme
Gas- und Heizöltank
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- Fassungsvermögen Unbegrenzt in selbstgenutzter Immobilie bis zur Versicherungssumme
Kraftfahrzeuge
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- Kraftfahrzeuge bis 6 km/h, Krankenfahrstühle, Golfwagen, Aufsitzrasenmäher, Schneeräumgeräten usw., Arbeitsmaschinen und Gabelstapler bis 20km/h, nicht versicherungspflichtige Anhänger
- Nur auf privaten Grundstücken verkehrende Fahrzeuge, ohne Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit
Mallorca-Deckung
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- mitversichert
Fahrrad
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- Mitversichert sind Schäden aus dem Besitz und Gebraucht von Fahrräder, inkl. nicht versicherungspflichtige Elektroräder
Wasserfahrzeuge - Eigene und fremde Windsurfgeräte, Ruder-, Paddel- und Schlauchboote sowie Kanus u. a. ohne Motor
- Eigene Segelboote mit Segelfläche bis zu 15 qm (auch mit Hilfsmotor), fremde Segelboote ohne Motor sowie fremde Segelboote und Motorbote bis zu einer Motorstärke von 55 KW (75 PS)
- Aus dem Besitz und der Verwendung von Kitesport-Geräten
- Mitversichert sind Schäden aus dem Besitz und Gebraucht von Fahrräder, inkl. nicht versicherungspflichtige Elektroräder
Modellfahrzeuge
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- Ferngelenkte Land- und Wasser-Modellfahrzeuge (Keine Einschränkung der Anzahl sowie Höchstgeschwindigkeit)
Auslandsaufenthalte
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- EU/EFTA-Staaten: Zeitlich unbegrenzt inkl. der Benutzung, Anmietung sowie dem Eigentum von Immobilien (Kautionszahlung im Ausland, Höchstersatzleistung 100.000 €)
- Außereuropäischen Ländern: Zeitlich auf 5 Jahre begrenzt inkl. der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung von Immobilien (Kautionszahlung im Ausland, Höchstersatzleistung 100.000 €)
Ausfalldeckung
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- Schadenersatzforderungen ab 1.000 € Mindestschadenhöhe bei Vorlage eines rechtskräftig vollstreckbaren Urteils gegen den Schädiger (Gericht EU, Schweiz, Norwegen, Island, Lichtenstein) ohne SB
Rechtsschutz im Rahmen der Ausfalldeckung
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- Im Rahmen der Privathaftpflicht-Versicherung enthalten
Vorsorgeversicherung
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- Bis zur vereinbarten max. Versicherungssumme
Benachteiligung von Privatpersonen (AGG)
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- Mitversichert sind Ansprüche auf Schadensersatz wegen Benachteiligungen für einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden
Innovationsgarantie
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- Zukünftige Bedingungsverbesserungen ohne Mehrbeitrag gelten automatisch mitversichert
Leistungsgarantie
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- Gegenüber den Musterbedingungen des GDV
Haftpflichtansprüche des Arbeitgebers, Dienstherren oder Arbeitskollegen für Sachschäden
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- Erhöhung der Höchstersatzleistung max. 3.000 € je Schadenereignis (100 € SB)
Fremde geliehenen unentgeltlich zu private zwecke beweglicher Sachen
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- Erhöhung der Höchstersatzleistung auf max. 100.000 € ohne SB
Betriebspraktika, Ferienjobs
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- Einschluss von Schäden an Einrichtungen (auch Lehrmittel) und Gebäuden
Ehrenämter
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- nicht beruflicher Vormund/Betreuer des VN ist für die Dauer der Vormundschaft/Betreuung mitversichert
Schlüsselverlust
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- Mitversichert sind auch fremde privat genutzte Schlüssel für Kraftfahrzeuge (z.B. Mietwagen oder Leihwagen) jedoch ohne berufliche Nutzung
Photovoltaikanlagen / Solaranlagen
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- Auch aus dem Besitz und dem Betreiben von Luft-, Wasser- und Erdwärmeanlagen, Kleinwindanlagen sowie Mini-Blockheizkraftwerken
Wasserfahrzeuge
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- Eingeschlossen sind auch eigene Motorboote bis max. 11,03 KW (15 PS)
Modellfahrzeuge
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- Einschluss des Besitz und Gebrauchs von privaten Luftfahrzeugen (z.B. Flugmodellen, Drachen und Drohnen) max. Fluggewicht 5 kg
Personenschäden untereinander
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- Innerhalb des versicherten Personenkreises sowie Ansprüche gegen den VN von vorübergehend in den Familienverbund eingegliederten unverheirateten Personen (z.B. Au-Pair, Austauschschüler, minderjährige Übernachtungsgäste)
Allmähliche Einwirkung
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- Sachschäden durch Allmähliche Einwirkung von Temperaturen, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen) sind mitversichert
Betankungsschäden
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- Beim Betanken von geliehenen Fahrzeugen. Höchstersatzleistung max. 3.000 €
Be- und Entladeschäden
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- Auch durch Reinigungs- und Pflegearbeiten. Höchstersatzleistung max. 10.000 €
“Rabattrückstufung in Kfz-Haftpflicht”
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- Nach Schäden mit geliehenem Fahrzeug: Erstattung des Vermögensschadens (Mehrbeitrag der ersten 3 Jahre), der durch Rabattrückstufung in der Kfz-Haftpflichtversicherung bzw. Vollkasko entsteht. Höchstersatzleistung max. 3.000 €
“Übernahme Selbstbehalt in Kfz-Vollkasko”
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- Nach Schäden mit geliehenem Fahrzeug: Erstattung Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung. Höchstersatzleistung max. 3.000 €
Versehentliche Obliegenheitsverletzung
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- Versäumnis von Verhaltensvorschriften, die sich aus dem Versicherungsvertrag bzw. den Versicherungsbedingungen ergeben
Verzicht auf Leistungskürzung
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- Keine Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung bei Schadenfälle unter 10.000 € (Inkl. Verlängerung Meldefrist Anzeigeobliegenheit auf 4 Wochen)
Ausfalldeckung
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- Schadenersatzforderungen bereits ab 500 € Mindestschadenhöhe bei Vorlage eines rechtskräftig vollstreckbaren Urteils gegen den Schädiger (Gericht EU, Schweiz, Norwegen, Island, Lichtenstein) ohne SB
Neuwertentschädigung
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- Auf VN Wunsch bis 1.000 €
Marktgarantie
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- Kein Deckungsnachteil gegenüber Mitbewerbern im Schadenfall