Die zuletzt veröffentlichte Einbruchstatistik des BKA lässt deutlich erkennen, dass die Einbrüche im letzten Jahr zurückgegangen sind (13,9%). Eine Korrelation mit der Corona-Pandemie ist dabei nicht abzustreiten. Durch die Arbeit im Home-Office und die Tatsache, dass Urlaube im Ausland so gut wie nicht möglich waren, hatten Einbrecher kaum eine Chance unbemerkt in Häuser und Wohnungen einzusteigen. Auch wenn die Einbruchstatistik einen Rückgang von 50% seit 2016 verzeichnet ist dennoch wichtig zu beachten, dass immer noch statistisch gesehen alle sieben Minuten ein Einbruch in Deutschland stattfindet.

Die Herbst- und Wintermonate sind hierbei die beliebteste Zeit für Einbrecher. Der Dezember ist allerdings der gefährlichste Monat. Diebe erwarten kurz vor Weihnachten nicht nur, mehr zu erbeuten. Der Dezember ist auch der Monat mit dem wenigsten Tageslicht – für Diebe optimal, um ungesehen zu bleiben. Es ist ein weiterer Mythos, dass die Einbruchsgefahr nachts höher ist. Die Täter schätzen zwar die Dunkelheit, doch nachts ist die Gefahr sehr groß, dass jemand zu Hause ist. Deshalb ist das Risiko, dass zwischen 22 Uhr und 8 Uhr eingebrochen wird recht gering. Am gefährlichsten ist deshalb die Zeit zwischen 10 Uhr und 20 Uhr, da hier viele Leute unterwegs sind.

Quelle: https://wohnglueck.de/artikel/einbrueche-deutschland-statistiken-22963

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Außerdem sind für die Täter mehrere Faktoren bei der Auswahl des Objekts entscheidend. So brechen die Diebe eher in Häuser und Reihenhäuser

  • von älteren Menschen ein,
  • in ethnisch heterogenen Gegenden,
  • in der Nähe des Wohnorts des Täters,
  • mit einer guten Anbindung zu Hauptstraßen (Fluchtweg),
  • mit einem – und das ist überraschend – gut einsehbaren, rückwärtigen Garten (wahrscheinlich auch wegen der Fluchtmöglichkeit)
  • in Gegenden, wo die Grundstückspreise eher hoch sind und wo es viele Einfamilienhäuser gibt.

Mit der Policenwerk Hausratversicherung schützen Sie Ihre Kunden bereits ab der Variante Premium unter anderem vor:

  • Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung von versicherte Sachen durch Einbruchdiebstahl
  • Missbrauch von Kunden-, Scheck- und Kreditkarten infolge Einbruchdiebstahl oder Raub bis 1.000 €
  • Telefonmissbrauch nach Einbruchdiebstahl bis 1.000 €

Durch Einschluss der unbenannten Gefahren (welche wir bereits im Newsletter Juli erklärt haben) können Sie Ihre Kunden rundum schützen, denn für die Hausratversicherung von Policenwerk gilt – Unbenannte Gefahren sind alle Schadenursachen,

  • die nicht in einem unserer Versicherungsprodukte genannt und versicherbar sind,
  • die trotz erforderlicher Sorgfalt, unvorhersehbar eintreten können und
  • die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.

Der Merksatz für die unbenannten Gefahren könnte also lauten: „Alles was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, ist versichert.“

Zusätzlich sind Sie als Makler durch die Besitzstandgarantie abgesichert. Ihr Kunde bekommt somit eine sehr gute neue Versicherung mit zusätzlichem Schutz. Und sollte doch etwas nicht mitversichert sein, das in einem alten Konzept versichert war, gelten diese Schäden durch die Besitzstandgarantie von Policenwerk als versichert! Damit reduziert sich Ihr Haftungsrisiko extrem.