Grundsätzlich findet man in den Versicherungsbedingungen die Basisgefahren in Verbindung mit der Deckungserweiterung um Elementarschäden abgesichert. Damit ist der Großteil, der in der Praxis eintretenden Versicherungsfälle abdeckt.

Die bestmögliche Abrundung des Versicherungsschutzes für sein Hab und Gut erhält Ihr Kunde, wenn er sich zusätzlich für eine Deckung gegen unbenannte Gefahren entscheidet.

Nebenbei wirkt diese Deckungserweiterung in hohem Maße haftungsbefreiend für Sie als Vermittler!

Für die Hausratversicherung von Policenwerk gilt – Unbenannte Gefahren sind alle Schadenursachen,

  • die nicht in einem unserer Versicherungsprodukte genannt und versicherbar sind,
  • die trotz erforderlicher Sorgfalt, unvorhersehbar eintreten können und
  • die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.

Der Merksatz für die unbenannten Gefahren könnte also lauten: Alles was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, ist versichert.

Der Versicherungsfall:
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch ein unvorhergesehenes Schadenereignis zerstört oder beschädigt werden (Sachschaden) oder infolgedessen abhandenkommen. Unvorhergesehen sind Schadenereignisse, die der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant weder vorhergesehen hat noch hätte vorhersehen können.

Ein umfangreicher Versicherungsschutz im Bereich der Hausratversicherung liegt Ihnen am Herzen? Dann holen Sie mehr als nur den Standard aus dem Versicherungsschutz heraus mit dem Baustein „Unbenannten Gefahren“ bei Policenwerk. Hier geht’s zum Rechner.